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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

BFCS || OFFSITE || GIRONA EDITION

 

Grundlage 

  • Die vorliegenden Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf die von der Magnus Jalner und Nikolas Götz || Black Forest Cycling Squad GbR, Am Mainrain 6, 79280 Au (nachfolgend auch „Veranstalter“) veranstalteten sportlichen Radausfahrt „BFCS || The Offsite“.
  • Mit der Anmeldung an dem BFCS || The Offsite erkennt jede:r Teilnehmer:in diese Teilnahmebedingungen unwiderruflich an.
  • Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen vertraut zu machen und diese zu befolgen.


Teilnahmevoraussetzungen

  • Jede:r ist beim BFCS || The Offsite willkommen. Es genügt die Anmeldung per E-Mail und Strava-Profil, die damit verbundene Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen sowie die Entrichtung der Teilnahmegebühr.
  • Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 1.290 bei Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Teilnehmerfotos und -videos bzw. EUR 1.690 bei Nichteinwilligung oder Widerruf der Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Teilnehmerfotos und -videos (siehe dazu Ziff. 11).
  • Die Teilnahme an dem BFCS || The Offsite ist ab 18 Jahren möglich.
  • Die erwartete Durchschnittsgeschwindigkeit (ohne verkehrsbedingte Stopps und Verpflegungspausen) beim BFCS || The Offsite liegt bei 24 km/h im Verhältnis zu einer Distanz von 100km und 1.500 Höhenmetern. Voraussetzung für die Teilnahme an dem BFCS || The Offsite ist, dass der Teilnehmer mit seinem Rennrad grundsätzlich in der Lage ist, diese Durchschnittsgeschwindigkeit zu fahren.
  • Die Teilnahme am BFCS || The Offsite setzt voraus, dass der/die Teilnehmer:in in guter körperlicher Verfassung und in der Lage ist, an den sportlichen Radausfahrten teilzunehmen. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der/die Teilnehmer:in selbst verantwortlich. Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem BFCS || The Offsite, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen und auf Verlangen nachzuweisen.
  • Das BFCS || The Offsite ist kein Radrennen! Es findet im öffentlichen Straßenverkehr statt. Für die Teilnehmer werden keine besonderen Absperrungen eingerichtet. Es gilt zu jeder Zeit die Straßenverkehrsordnung.


Anmeldung und Anmeldeschluss

  • Die Anmeldung kann nur per E-Mail (info@blackforestcyclingsquad.de) und deinem Strava-Profil erfolgen. 
  • Der offizielle Anmeldeschluss ist der 15.01.2025.
  • Der Teilnahmebeitrag (Meldegebühr zzgl. weiterer gebuchter Leistungen) ist im vollen Umfang zu entrichten. 
  • Der jeweilige Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Skonto oder sonstige Abzüge spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben. 
  • Du bist gerade knapp bei Kasse, hast aber Maga Bock mitzukommen. Überweiße uns EUR 290, um ein Platz zu reservieren und zahle den vollen Betrag über EUR 1.290 bis zum 31.12.2024.
  • Es obliegt dem Veranstalter, die Anmeldung in Abhängigkeit von den Anmeldezahlen auch vorzeitig zu schließen. 

 

Fahrrad und Zubehör

  • Die Benutzung eines verkehrssicheren Rennrades ist vorgeschrieben.
  • Der/die Teilnehmer:in wird ein Rennrad (⁠Spezialized Aethos mit SRAM AXS Rival oder ähnlich) von der Unterkunft Rocacorba Cycling zur Verfügung gestellt.
  • Teilnehmende sind für die Verkehrssicherheit des benutzten Rennrades selbst verantwortlich. 
  • Die Magnus Jalner und Nikolas Götz || Black Forest Cycling Squad GbR tritt nur als Vermittler auf und übernimmt keinerlei Haftung.
  • Für den Fall, dass durch das Fahrrad oder den/die Teilnehmer:in ein Dritter zu Schaden kommt oder sonstige Schäden verursacht werden, übernimmt der/die Teilnehmer:in gegenüber dem Veranstalter hierfür die alleinige Haftung.


Helmpflicht und Bekleidung 

  • Helmpflicht: Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss den aktuell gültigen und anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954 und/oder DIN EN1078 und/oder den aktuell gültigen TÜV/GS-, SNEL-, CPSC- und/oder ANSI-Vorschriften entsprechen. CE-Konformität bei europäischen Helmen ist ebenfalls Zulassungsbedingung.
  • Bekleidung: Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren. Für die Art der Bekleidung gibt es keine speziellen Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. 


Verpflegung

  • Der Veranstalter stellt während der geplanten Ausfahrten keine Verpflegung für die Teilnehmenden. Alle Teilnehmenden haben sich entsprechend selbst mit Nahrung und Getränken zu versorgen.
  • Bei jeder Ausfahrt gibt es eine Verpflegungspause für alle Teilnehmenden zur Aufnahme von Nahrung und Getränken. 


Unterbrechung oder Aufgabe der Ausfahrt

  • Sind Teilnehmende gezwungen, durch Panne, körperliche Beschwerden o.ä. die Ausfahrten zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er/sie dies sofort durch Heben des rechten Arms anderen Teilnehmenden anzuzeigen und an dem rechten Straßenrand anzuhalten.
  • Die Teilnehmenden sind für das Beheben eines Defekts selbst verantwortlich. Sollte eine Weiterfahrt nicht möglich sein, sind die Teilnehmenden in der eigenen Verantwortung, den Transfer zum Zielort und eine Reparatur selbst zu organisieren und etwaige Kosten selbst zu tragen.


Allgemeine Veranstaltungs- und Fahrordnung

  • Der Veranstalter wird den Teilnehmern den geplanten Startort und die Startzeit ca. eine Woche vor Beginn des BFCS || The Offsite per E-Mail mitteilen.
  • Der Veranstalter plant die Streckenführung und hat das Recht, diese jederzeit nach billigem Ermessen zu ändern. Die Teilnehmenden verpflichten sich, an den gemeinschaftlichen Ausfahrten auf der geplanten Strecke teilzunehmen. Alle Teilnehmenden werden alles unterlassen, was andere Teilnehmende und/oder die Veranstalter bzw. deren Rechte verletzen und/oder beeinträchtigen könnte. Ihnen bekannt gegebene Sicherheitsregeln sind jederzeit einzuhalten.
  • Weisungen und Vorgaben des Veranstalters bzw. den entsprechend gekennzeichneten Hilfspersonen sind von den Teilnehmenden zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszusprechen.
  • Alle Teilnehmenden sind für das rechtzeitige Erscheinen am mitgeteilten Startort selbst verantwortlich.
  • Die Teilnehmenden haben sämtliche mit ihrer Teilnahme verbundenen, nicht von den Leistungen des Veranstalters umfassten Kosten (z.B. An- und Abreise zum Startort, Mittagessen, Getränke) selbst zu tragen.


Rücktritt, Ummeldung und Erstattung der Anmeldegebühr

  • Die Buchung kann von den Teilnehmenden ohne Angaben von Gründen bis zum 31.12.2024 kostenlos storniert werden.
  • Der Startplatz kann jederzeit auf eine/n andere/n Teilnehmer:in, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, übertragen werden. Die Info ist dem Veranstalter per E-Mail mitzuteilen.
  • Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Stornierung oder Verschiebung der Flugzeiten, verhinderter Anreise, behördlicher Anordnung oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der/die Teilnehmer:in daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz.


Haftungsausschluss

  • Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der/die Teilnehmer:in erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass weder gesundheitliche noch sonstige Gründe gegen seine/ihre Teilnahme an der Veranstaltung sprechen und ihm die spezifischen Gefahren einer derartigen Veranstaltung bewusst sind. Er/sie versichert, zu einer Teilnahme in der Lage zu sein und erkennt an, dass es allein ihm/ihr obliegt, den Gesundheitszustand zuvor zu überprüfen.
  • Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch den Veranstalter, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände oder Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer:innen. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
  • Für den Fall, dass durch den/die Teilnehmer:in ein Dritter zu Schaden kommt oder sonstige Schäden verursacht werden, übernimmt der/die Teilnehmer:in gegenüber dem Veranstalter hierfür die alleinige Haftung.

Einwilligung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos

  • Fester Bestandteil der Veranstaltung ist die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos derjenigen Teilnehmer in den sozialen Medien wie z.B. Instagram oder der Webseite (www.blackforestcyclingsquad.de), die dazu ihre Einwilligung erteilt haben. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Für diejenigen Interessenten, die am BFCS || The Offsite ohne Einwilligung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos teilnehmen möchten, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme gegen Zahlung eines zusätzlichen, angemessenen Entgelts von EUR 400. Dieses Entgelt dient insbesondere dazu, den erhöhten Aufwand bei der Anfertigung und Prüfung von Fotos und Videos auszugleichen.
  • Mit der Anmeldung zur Veranstaltung und Zahlung der Teilnahmegebühr von EUR 1290 erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung zur Erstellung und Speicherung der Fotos und Videos und zu deren werblichen Nutzung durch Veröffentlichung dieser Fotos und Videos in den sozialen Medien wie z.B. Instagram oder der Webseite (www.blackforestcyclingsquad.de). Soweit sich aus den Fotos/Videos des Teilnehmers Hinweise auf dessen sog. rassische und ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich die Einwilligung auch auf diese personenbezogenen Daten. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Der Teilnehmer kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, wobei dann die erhöhte Teilnahmegebühr gemäß Ziffer 11.c gilt. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung zudem jederzeit in Textform (z.B. Brief, E-Mail) ohne Angabe von Gründen widerrufen, wobei dann die erhöhte Teilnahmegebühr gemäß Ziffer 11.c gilt und der Teilnehmer eine entsprechende Nachzahlung zu leisten hat, so als ob der Teilnehmer von Anfang an keine Einwilligung erteilt hätte. Fotos und Videos, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist und die im Wesentlichen nur ihn zeigen, werden dann unverzüglich aus den Internetveröffentlichungen entfernt und nicht mehr für neue Veröffentlichungen verwendet. Sofern der Teilnehmer auf dem Foto/Video zusammen mit anderen Personen abgebildet ist, muss das Foto bzw. Video nicht entfernt werden, sondern es genügt, wenn der widerrufende Teilnehmer unverzüglich auf dem Foto/Video unkenntlich gemacht wird (z.B. durch Verpixelung). 
  • Für diejenigen Teilnehmer, die nicht in die Anfertigung und Speicherung von Fotos und Videos und deren werblichen Nutzung durch Veröffentlichung einwilligen bzw. eine einmal erteilte Einwilligung widerrufen, erhöht sich die die Teilnahmegebühr um EUR 400 auf EUR 1.690, um den erhöhten Aufwand bei der Anfertigung, Prüfung und evtl. Verpixelung von Fotos bzw. Videos auszugleichen. Bei einem nachträglichen Widerruf ist der Erhöhungsbetrag von EUR 400 nachzuzahlen.


Nutzungsrechte an Fotos und Videos

  • Diejenigen Teilnehmer, die ihre Einwilligung gemäß Ziff. 11 erteilt haben, räumen dem Veranstalter hiermit unentgeltlich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Foto- und Videoaufnahmen umfassend, insbesondere zum Zwecke des Marketings zu nutzen und zu verwerten. Die Einräumung des Rechts umfasst alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet. 
  • Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers zu bearbeiten. Insbesondere hat der Veranstalter das Recht, die Aufnahmen zu retuschieren, zu vergrößern und zu beschneiden und in andere Bilder einzufügen (Fotomontage).
  • Eine Mehrfachnutzung der Fotos und Videos ist zulässig, ebenso eine Nutzung in Kooperationen mit Dritten oder durch Dritte und der Übertragung von einfachen Nutzungsrechten oder -befugnissen, einschließlich der Weiterübertragung.


Datenschutzerklärung

  • Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos während des BFCS || The Offsite gilt unsere im Anschluss an diese Teilnahmebedingungen wiedergegebene Datenschutzerklärung. 

Datenschutzerklärung für die Anfertigung und Speicherung von Fotos und Videos während des BFCS || The Offsite und deren Veröffentlichung

Die Magnus Jalner und Nikolas Götz || Black Forest Cycling Squad GbR (im Folgenden: „Veranstalter“) ist Ausrichter der Veranstaltung „BFCS || The Offsite“. Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen (im Folgenden: „Aufnahmen“) der Teilnehmer erstellt, gespeichert und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund informiert der Veranstalter die Teilnehmer nachfolgend gem. Art. 13, 14 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

  1. Verantwortlicher

Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die Magnus Jalner und Nikolas Götz || Black Forest Cycling Squad GbR, Am Mainrain 6, 79280 Au, E-Mail-Adresse info@blackforestcyclingsquad.de, Telefonnummer +49 176 64669844.

  1. Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage

Die Aufnahmen werden zu Zwecken des Marketings hergestellt und gespeichert und durch Veröffentlichung im Internet genutzt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Sie dient unserem berechtigten Interesse an der Bewerbung unserer Radausfahrten durch aktuelle Fotos und Videos gegenüber Sponsoren und zukünftigen Teilnehmern.

  1. Kategorien personenbezogener Daten

Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmer, die deren Identität offenbaren können und Hinweise auf deren sog. rassische und ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben können (z.B. wegen der Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille). 

  1. Empfänger der personenbezogenen Daten

Die Aufnahmen sollen an die Betreiber sozialer Medien wie z.B. Instagram zur Veröffentlichung in diesen Medien weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Aufnahmen, die im Anschluss an die Veranstaltung keine Verwendung finden, werden spätestens nach 1 Monat gelöscht. Die verwendeten Aufnahmen werden von uns und den Betreibern sozialer Medien während der Veröffentlichung im Internet gespeichert und anschließend gelöscht. 

  1. Rechte des Abgebildeten

Der Abgebildete hat gegenüber dem Veranstalter das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 und 17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Darüber hinaus hat der Abgebildete das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung durch den Veranstalter zu beschweren. 

Soweit wir die Verarbeitung der Aufnahmen auf berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO) stützen, kann der Abgebildete aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO).